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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §48 Abs1;Rechtssatz
Der für MwSteuer geltend gemachte Betrag geht in Erhöhungsbetrag nach Art III Abs 2 der Verordnung auf.Der für MwSteuer geltend gemachte Betrag geht in Erhöhungsbetrag nach Artikel römisch drei, Absatz 2, der Verordnung auf.
Schlagworte
Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des PauschbetragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977001828.X04Im RIS seit
29.08.2003Zuletzt aktualisiert am
02.08.2010