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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §48 Abs1;Rechtssatz
Ein zweimaliger Schriftsatzaufwand für vom VfGH an den VwGH abgetretene Beschwerden ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Schlagworte
Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Mehrmaliger Zuspruch des PauschbetragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977002694.X02Im RIS seit
06.08.2003Zuletzt aktualisiert am
08.07.2009