Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
KFG 1967 §48;Rechtssatz
Ausführungen darüber, dass es einem Straßenaufsichtsorgan zugebilligt werden muss, bei Tag die Kennzeichennummer richtig abzulesen, sowie Wagentype und Fahrzeugfarbe mit Sicherheit festzustellen und verlässliche Angaben über das Verkehrsverhalten eines Kraftwagenlenkers zu machen (Hinweis E 16.6.1952, 614/52, VwSlg 2572 A/1952).
Schlagworte
Feststellen der Geschwindigkeit Überschreiten der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1976001013.X03Im RIS seit
29.04.2003