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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §217;Rechtssatz
Ein Säumniszuschlag ist nicht vorzuschreiben, wenn die nicht rechtzeitig entrichtete Abgabe eine Konkursforderung (nicht Masseforderung) bildert, die erst im Zuge des Konkursverfahrens nach Maßgabe der konkursrechtlichen Vorschriften befriedigt werden darf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1978001168.X01Im RIS seit
09.10.1978