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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Beachte
Besprechung in: ÖffBed 1979/2, S 11;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2337/75 E 10. September 1976 VwSlg 9113 A/1976 RS 1Stammrechtssatz
Nach § 1 Abs 1 DVV ist nur zu prüfen, ob die Befolgung einer Weisung zu den Dienstpflichten zählt, nicht aber zur Nachprüfung, inwieweit eine Weisung im Einklang mit dem ihn übergeordneten Recht steht.Nach Paragraph eins, Absatz eins, DVV ist nur zu prüfen, ob die Befolgung einer Weisung zu den Dienstpflichten zählt, nicht aber zur Nachprüfung, inwieweit eine Weisung im Einklang mit dem ihn übergeordneten Recht steht.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1978000065.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
19.08.2009