RS Vwgh 2007/3/13 2006/18/0433

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Veröffentlicht am 13.03.2007
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1002;
ABGB §1005;
AVG §10 Abs1;

Rechtssatz

Eine Bevollmächtigung kommt bereits durch einseitige empfangsbedürftige (mündliche) Willenserklärung des Machtgebers (und nicht erst mit der schriftlichen Dokumentation einer solchen Bevollmächtigung) zu Stande. Es genügt der "Empfang" durch den Vertreter (Hinweis E 19. September 1996, 95/19/0063).

Schlagworte

Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006180433.X03

Im RIS seit

11.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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