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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1969/77 E 4. Juli 1978 VwSlg 9611 A/1978 RS 2Stammrechtssatz
Stehen mehrere ein gemeinsames Verfahren abschließende Bescheide insofern in einem untrennbaren Zusammenhang, daß die Erteilung eines Rechtes an einen Bewerber die Erteilung desselben Rechtes an die anderen Bewerber ausschließt, sind alle in diesem Verfahren erlassenen Bescheide, mit denen über die Anträge der Bewerber abgesprochen wird, als eine einheitliche Erledigung anzusehen. Es haben alle in diesem Verfahren aufgetretenen Bewerber, also Parteien im Sinne des § 8 AVG, auch die aus diesem Parteienrecht entspringenden Rechte für die Verfahren vor dem VwGH.Stehen mehrere ein gemeinsames Verfahren abschließende Bescheide insofern in einem untrennbaren Zusammenhang, daß die Erteilung eines Rechtes an einen Bewerber die Erteilung desselben Rechtes an die anderen Bewerber ausschließt, sind alle in diesem Verfahren erlassenen Bescheide, mit denen über die Anträge der Bewerber abgesprochen wird, als eine einheitliche Erledigung anzusehen. Es haben alle in diesem Verfahren aufgetretenen Bewerber, also Parteien im Sinne des Paragraph 8, AVG, auch die aus diesem Parteienrecht entspringenden Rechte für die Verfahren vor dem VwGH.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter Abspruch Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1978001785.X03Im RIS seit
08.09.2003Zuletzt aktualisiert am
14.08.2008