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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §157 Abs1 Z2;Beachte
Besprechung in: DRdA 1980/3, S 40;Rechtssatz
Das Begehren auf Feststellung, daß (Schein-)Funktionäre des Betriebsrats infolge der Ungültigkeit ihrer Wahl (zu Betriebsratsfunktionären) nicht mehr berechtigt gewesen seien, eine Betriesratswahl auszuschreiben, richtet sich nicht gegen die Gültigkeit dieser Betriebsratswahl und ist daher einer gesonderten Feststellung zugänglich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1978001428.X01Im RIS seit
16.10.2003