RS Vwgh 1978/11/7 0727/76

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Veröffentlicht am 07.11.1978
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 0815/76

Rechtssatz

Unter Vermögensverwaltung versteht der Gesetzgeber in erster Linie die Nutzung eigenen Vermögens. Tritt die Vermögensnutzung in den Hintergrund und steht die bloße Umschichtung von Vermögenswerten und die Verwertung der Vermögenssubstanz entscheidend im Vordergrund, so kann von einer Vermögensverwaltung nicht mehr die Rede sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1976000727.X04

Im RIS seit

07.11.1978

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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