RS Vwgh 2007/3/20 AW 2006/12/0015

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Veröffentlicht am 20.03.2007
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §13 Abs1;
BDG 1979 §15a Abs1;
BDG 1979 §15a Abs2;
BDG 1979 §236c Abs1;
BDG 1979 §38 Abs3 Z4;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 15a Abs. 1 und 2 iVm § 38 Abs. 3 Z. 4, § 236c Abs. 1 BDG 1979 von Amts wegen in den Ruhestand versetzt. Soweit der vorliegende Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung den mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides verbundenen Nachteil im frustrierten Interesse des Beschwerdeführers sieht, bis zum Erreichen der in § 13 Abs. 1 BDG 1979 normierten Altersgrenze als bestellter Beamter in seiner bestellten Funktion arbeiten und der Republik Österreich dienen zu dürfen, zeigt er damit keinen materiellen Nachteil, sondern einen ideellen Aspekt auf, der einer Berücksichtigung nach § 30 Abs. 2 VwGG nicht zugänglich ist.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Beamten-Dienstrecht Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:AW2006120015.A01

Im RIS seit

15.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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