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13/02 Vermögensrechtliche KriegsfolgenNorm
ABGB §431;Rechtssatz
Der Vermögensverlust ist bei unbeweglichem Vermögen nach dem Tode des grundbücherlich eingetragenen Erblassers im Vermögen der Verlassenschaft bzw dem Erben, nicht jedoch im Vermögen eines Legatars eingetreten (Hinweis E 22.9.1978, 1317/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1978002522.X01Im RIS seit
09.08.2001