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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §275;Beachte
Besprechung in: Reeger - Stoll, Die BAO5, S 426;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1977/09/13 0185/77 1Stammrechtssatz
Gegen einen Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, daß eine Berufung wegen nicht fristgerechter Mängelbehebung als zurückgenommen gilt, kann mit Aussicht auf Erfolg Berufung nur eingelegt werden, wenn die ursprüngliche Berufung keinen Mangel isd § 250 Abs 1 BAO aufgewiesen hat oder die vom Finanzamt für die Mängelbehebung bestimmte Frist nicht angemessen war.Gegen einen Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, daß eine Berufung wegen nicht fristgerechter Mängelbehebung als zurückgenommen gilt, kann mit Aussicht auf Erfolg Berufung nur eingelegt werden, wenn die ursprüngliche Berufung keinen Mangel isd Paragraph 250, Absatz eins, BAO aufgewiesen hat oder die vom Finanzamt für die Mängelbehebung bestimmte Frist nicht angemessen war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1978000680.X01Im RIS seit
13.11.1978