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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Rechtssatz
Weist das BMfF einen Antrag gem § 48 BAO auf Beseitigung der mangels Vorhandensein eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vorliegenden Doppelbesteuerung in Ausübung des freien Ermessens mit der Begründung ab, daß die konkreten Einkünfte der österr Abgabenhoheit nach den allgemeinen, den bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zu entnehmenden Regeln der Vertragspraxis der Staaten auch dann unterliegen würden, wenn ein derartiges Abkommen in Geltung wäre, dann wird vom Ermessen kein gesetzwidriger Gebrauch gemacht.Weist das BMfF einen Antrag gem Paragraph 48, BAO auf Beseitigung der mangels Vorhandensein eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vorliegenden Doppelbesteuerung in Ausübung des freien Ermessens mit der Begründung ab, daß die konkreten Einkünfte der österr Abgabenhoheit nach den allgemeinen, den bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zu entnehmenden Regeln der Vertragspraxis der Staaten auch dann unterliegen würden, wenn ein derartiges Abkommen in Geltung wäre, dann wird vom Ermessen kein gesetzwidriger Gebrauch gemacht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1978002957.X01Im RIS seit
27.11.1978