RS Vwgh 1978/11/27 2957/78

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Veröffentlicht am 27.11.1978
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §48;
  1. BAO § 48 heute
  2. BAO § 48 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2021
  3. BAO § 48 gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2019
  4. BAO § 48 gültig von 26.03.2009 bis 31.08.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009
  5. BAO § 48 gültig von 09.05.1969 bis 25.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 134/1969

Rechtssatz

Weist das BMfF einen Antrag gem § 48 BAO auf Beseitigung der mangels Vorhandensein eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vorliegenden Doppelbesteuerung in Ausübung des freien Ermessens mit der Begründung ab, daß die konkreten Einkünfte der österr Abgabenhoheit nach den allgemeinen, den bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zu entnehmenden Regeln der Vertragspraxis der Staaten auch dann unterliegen würden, wenn ein derartiges Abkommen in Geltung wäre, dann wird vom Ermessen kein gesetzwidriger Gebrauch gemacht.Weist das BMfF einen Antrag gem Paragraph 48, BAO auf Beseitigung der mangels Vorhandensein eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vorliegenden Doppelbesteuerung in Ausübung des freien Ermessens mit der Begründung ab, daß die konkreten Einkünfte der österr Abgabenhoheit nach den allgemeinen, den bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zu entnehmenden Regeln der Vertragspraxis der Staaten auch dann unterliegen würden, wenn ein derartiges Abkommen in Geltung wäre, dann wird vom Ermessen kein gesetzwidriger Gebrauch gemacht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1978002957.X01

Im RIS seit

27.11.1978
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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