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GrunderwerbsteuerNorm
GrEStG 1955 §1 Abs3Beachte
Rechtssatz
Die Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft setzt schon begrifflich das Fortbestehen sowohl der Gesellschaft als auch der Gesellschaftsanteile voraus; dies trifft bei der liquidationslosen Übernahme der OHG durch einen Gesellschafter, sei es auf Grund eines Vertrages oder durch den Erwerb von Todes wegen nicht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1975000473.X02Im RIS seit
29.11.1978Zuletzt aktualisiert am
19.06.2023