RS Vwgh 1978/12/6 2028/78

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Veröffentlicht am 06.12.1978
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §9 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2326/57 E 5. November 1958 VwSlg 1905 F/1958 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung, ob einen Geschäftsführer einer GmbH ein Verschulden nach § 109 BAO trifft, ist es keineswegs unmaßgeblich, daß die Besorgung der steuerlichen Angelegenheiten der Gesellschaft dem einen Geschäftsführer übertragen war und daß für die Überprüfung dieser Geschäftsführung durch den anderen Geschäftsführer kein Anlaß bestand.Für die Beurteilung, ob einen Geschäftsführer einer GmbH ein Verschulden nach Paragraph 109, BAO trifft, ist es keineswegs unmaßgeblich, daß die Besorgung der steuerlichen Angelegenheiten der Gesellschaft dem einen Geschäftsführer übertragen war und daß für die Überprüfung dieser Geschäftsführung durch den anderen Geschäftsführer kein Anlaß bestand.

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E 5.11.1958, 2326/57 #1 VwSlg 1905 F/1958;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1978002028.X01

Im RIS seit

06.12.1978
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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