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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Wenn der vor dem VwGH bekämpfte Berufungsbescheid gemäß § 66 Abs 4 AVG 1950 (über seinerzeitige Berufung des Bfrs) den unterinstanzlichen belastenden Bescheid - worin dem Bfr ein wasserrechtlicher Auftrag auf Inbetriebnahme einer Wasseranlage nach § 27 Abs 3 WRG 1959 erteilt worden war - ersatzlos behoben hat, so wurde der Bfr durch bestimmte Ausführungen in der Begründung - mag nun die belangte Behörde in diesem Teil des Bescheides von einer unzutreffenden Rechtsansicht ausgegangen sein oder nicht - in keinem subjektiven Recht verletzt (Hinweis E 14.2.1949, 0749/48, VwSlg 690 A/1948, E 12.5.1951, 2779/50, VwSlg 2087 A/1950, E 13.5.1964, 1852/63, ferner auch B 25.10.1962, 1699/62).Wenn der vor dem VwGH bekämpfte Berufungsbescheid gemäß Paragraph 66, Absatz 4, AVG 1950 (über seinerzeitige Berufung des Bfrs) den unterinstanzlichen belastenden Bescheid - worin dem Bfr ein wasserrechtlicher Auftrag auf Inbetriebnahme einer Wasseranlage nach Paragraph 27, Absatz 3, WRG 1959 erteilt worden war - ersatzlos behoben hat, so wurde der Bfr durch bestimmte Ausführungen in der Begründung - mag nun die belangte Behörde in diesem Teil des Bescheides von einer unzutreffenden Rechtsansicht ausgegangen sein oder nicht - in keinem subjektiven Recht verletzt (Hinweis E 14.2.1949, 0749/48, VwSlg 690 A/1948, E 12.5.1951, 2779/50, VwSlg 2087 A/1950, E 13.5.1964, 1852/63, ferner auch B 25.10.1962, 1699/62).
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Weisungen Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1978003175.X01Im RIS seit
28.10.2003