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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §122 Abs1 Z5;Beachte
Besprechung in: ZAS 1980/8, S 63;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1797/77 E 2. Mai 1978 VwSlg 9550 A/1978 RS 1Stammrechtssatz
War für den Arbeitgeber der rechtserhebliche Sachverhalt für das Bestehen eines Entlassungsgrundes klar erkennbar, so ist er nicht berechtigt, mit der Einholung der Zustimmung zur Entlassung bis zum Abschluß des strafgerichtlichen Verfahrens in erster Instanz zuzuwarten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1978002516.X02Im RIS seit
17.09.2003