RS Vwgh 1978/12/12 2516/78

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Veröffentlicht am 12.12.1978
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §122 Abs1 Z5;
  1. ArbVG § 122 heute
  2. ArbVG § 122 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986

Beachte

Besprechung in: ZAS 1980/8, S 63;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1797/77 E 2. Mai 1978 VwSlg 9550 A/1978 RS 1

Stammrechtssatz

War für den Arbeitgeber der rechtserhebliche Sachverhalt für das Bestehen eines Entlassungsgrundes klar erkennbar, so ist er nicht berechtigt, mit der Einholung der Zustimmung zur Entlassung bis zum Abschluß des strafgerichtlichen Verfahrens in erster Instanz zuzuwarten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1978002516.X02

Im RIS seit

17.09.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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