RS Vwgh 1978/12/12 1246/77

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Veröffentlicht am 12.12.1978
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

AVG §39 Abs2;
AVG §46 Abs1;
VwRallg;
WaffG 1967 §17;

Rechtssatz

In Verfahren, welche die Verleihung subjektiver öffentlicher Rechte zum Gegenstand haben und nur auf Antrag der interessierten Partei durchgeführt werden und in deren Verlauf auch das Vorliegen der gesetzlich geforderten Befähigung des Antragstellers für die Erlangung der erstrebten Berechtigung zu

prüfen ist, hat der Antragsteller die Beweislast, auch wenn dies die in Betracht kommenden Gesetze nicht ausdrücklich anordnen.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Diverses VwRallg10/1/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001246.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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