RS Vwgh 1978/12/14 0121/77

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Veröffentlicht am 14.12.1978
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JagdR - Stmk
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte


Besprechung in:
AnwBl 1979/2, S 94;
JBl 1979 S 665, Morscher;
JBl 1980/15, 16, S 415, Aichelreiter;
Stb 1979/14, S 54;
Stb 1979/8, S 29;
ZfV 1979/2, S 103, Haller;

Rechtssatz

Wenn weder aus der Begründung des Gemeinderatsbeschlusses betreffend die freihändige Verpachtung einer Gemeindejagd noch aus dem übrigen Akteninhalt zu entnehmen ist, ob die von Grundbesitzern behauptete Befangenheit des Bürgermeisters als Vorsitzender des Gemeinderates vorliegt, ist der VwGH zur Prüfung der Frage, ob dieser Verfahrensmangel wesentlich ist, berechtigt, hierüber Beweise aufzunehmen. Die Beweisaufnahme kann auch zum Zwecke der Kontrolle der Beweiswürdigung erfolgen.

Schlagworte

Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung Beweisaufnahme durch den VwGH

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977000121.X04

Im RIS seit

14.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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