RS Vwgh 1978/12/18 2790/77

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Veröffentlicht am 18.12.1978
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0346/77 E 18. Mai 1977 VwSlg 5139 F/1977 RS 1

Stammrechtssatz

Verträge zwischen nahen Angehörigen können für den Bereich des Steuerrechtes nur Anerkennung finden, wenn sie

  1. a)Litera a
    nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen,
  2. b)Litera b
    eindeutig, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben,
                  c)              auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977002790.X01

Im RIS seit

18.12.1978
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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