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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs5;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 1713/77Rechtssatz
Das Verfahren über eine Säumnisbeschwerde ist einzustellen, wenn für eine Sachentscheidung des VwGH die Grundlage - hier infolge der Zurückziehung des dem Verwaltungsverfahren zugrundliegenden Parteibegehrens - weggefallen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977001652.X07Im RIS seit
13.06.2003Zuletzt aktualisiert am
08.03.2010