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L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNorm
AVG §68 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 1713/77Rechtssatz
Ausführungen zur Frage, ob eine wesentliche Änderung des Parteibegehrens (hier eines Antrages auf Baubewilligung) vorliegt, wenn sich das neue Vorhaben von dem früheren durch die Lage (anderes Grundstück) und durch Hinzunahme eines weiteren Objektes (Pferdestall) unterscheidet.
Schlagworte
Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977001652.X02Im RIS seit
13.06.2003Zuletzt aktualisiert am
08.03.2010