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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §52 Abs2;Rechtssatz
Es kann die Verletzung des Rechtschutzinteresses eines Bfrs in bezug auf die Bezeichnung einer Dienstbeschädigung - auf die im übrigen die belangte Behörde in der Begründung des angefochtenen Bescheides ohnedies eingegangen ist - auch deshalb nicht als gegeben angenommen werden, weil bei der Gesamteinschätzung, wie immer die Bezeichnung der Dienstbeschädigung lauten mag, das wahre Gesamtausmaß der Funktionsstörung maßgebend ist (Hinweis E 23.12.1969, 0266/69, VwSlg 7701 A/1969).
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Einschätzung schwankender Leidenszustände Leidenszustand Maßgebende Veränderung Anspruch auf Einschätzung nach KOVG §7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1977000056.X01Im RIS seit
22.04.2003