RS Vwgh 1979/1/23 0151/76

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Veröffentlicht am 23.01.1979
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

BodenmarkierungsV §23 Abs1;
StVO 1960 §55 Abs1;
  1. StVO 1960 § 55 heute
  2. StVO 1960 § 55 gültig ab 31.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2011
  3. StVO 1960 § 55 gültig von 22.07.1998 bis 30.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 92/1998
  4. StVO 1960 § 55 gültig von 01.10.1994 bis 21.07.1998 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994
  5. StVO 1960 § 55 gültig von 01.10.1990 bis 30.09.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 641/1989
  6. StVO 1960 § 55 gültig von 01.05.1986 bis 30.09.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 105/1986

Rechtssatz

Nicht jedes Wort oder jede Wortfolge, die auf eine Straße gemalt wurden, sind als Verkehrsleiteinrichtung in Form einer Bodenmarkierung zu beurteilen, sondern nur jene, aus deren Sinn bzw. Art und Weise der Anbringung von einem Verkehrsteilnehmer geschlossen werden kann, sie dienen der Leitung, Sicherung und Ordnung des Verkehrs. So kann der Wortfolge "Zebrastreifen" die Bedeutung einer Verkehrsleiteinrichtung zukommen, zumal das Gesetz selbst (vgl. § 2 Abs 1 Z 12 StVO) den Begriff des sogenannten "Zebrastreifens" nennt und jedermann weiß, daß damit ein Schutzweg, der etwa angekündigt werden soll gemeint ist.Nicht jedes Wort oder jede Wortfolge, die auf eine Straße gemalt wurden, sind als Verkehrsleiteinrichtung in Form einer Bodenmarkierung zu beurteilen, sondern nur jene, aus deren Sinn bzw. Art und Weise der Anbringung von einem Verkehrsteilnehmer geschlossen werden kann, sie dienen der Leitung, Sicherung und Ordnung des Verkehrs. So kann der Wortfolge "Zebrastreifen" die Bedeutung einer Verkehrsleiteinrichtung zukommen, zumal das Gesetz selbst vergleiche Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 12, StVO) den Begriff des sogenannten "Zebrastreifens" nennt und jedermann weiß, daß damit ein Schutzweg, der etwa angekündigt werden soll gemeint ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1976000151.X01

Im RIS seit

25.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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