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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
RAO 1945 §15;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2558/56 B 25. April 1958 RS 1 (hier: Nichtzulassung eines RAA mit Prüfung - II A - siehe Akt)Stammrechtssatz
Wenn eine Partei ihre Sache vor dem VwGH (bei der mündlichen Verhandlung) nicht selbst führt, kann sie sich nur durch einen (aktiven) Rechtsanwalt vertreten lassen. (Relativer Anwaltszwang; daher auch keine Vertretung der Ehefrau durch Ehemann, auch wenn dieser gewesener Rechtsanwalt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1977002189.X05Im RIS seit
16.07.2003