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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §31 Abs3;Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß der Beschwerdeführer durch Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens gemäß § 45 Abs 1 lit c VStG 1950 wegen Eintritts der Vollstreckungsweigerung nach Erlassung des mit Beschwerde angefochtenen abweisenden Berufungsbescheides nicht klaglos gestellt worden ist.Ausführungen darüber, daß der Beschwerdeführer durch Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens gemäß Paragraph 45, Absatz eins, Litera c, VStG 1950 wegen Eintritts der Vollstreckungsweigerung nach Erlassung des mit Beschwerde angefochtenen abweisenden Berufungsbescheides nicht klaglos gestellt worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978001560.X01Im RIS seit
26.08.2003