RS Vwgh 1979/2/6 0965/77

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Veröffentlicht am 06.02.1979
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82/05 Lebensmittelrecht

Rechtssatz

Warenmuster und Unterlagen gemäß § 17 Abs 5 LMG 1975 sind mit der Anmeldung vorzulegen, sind daher weder die Anmeldung selbst noch ein Teil derselben. Die Mißachtung der Vorschrift des § 17 Abs 5 LMG 1975 hindert daher nicht das Einsetzen und den Fortlauf der Frist des § 17 Abs 4 LMG 1975.Warenmuster und Unterlagen gemäß Paragraph 17, Absatz 5, LMG 1975 sind mit der Anmeldung vorzulegen, sind daher weder die Anmeldung selbst noch ein Teil derselben. Die Mißachtung der Vorschrift des Paragraph 17, Absatz 5, LMG 1975 hindert daher nicht das Einsetzen und den Fortlauf der Frist des Paragraph 17, Absatz 4, LMG 1975.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1977000965.X03

Im RIS seit

03.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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