Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §103 Abs4;Rechtssatz
Die den Zulassungsbesitzer treffende Verpflichtung zur Sicherung der Betriebsbereitschaft des Fahrtschreibers und der weiters ihm in § 103 Abs 4 KFG 1967 in Anschauung der Schaublätter auferlegten Obliegenheiten erfordert auch die Überwachung des Einlegens der Schaublätter in den Fahrtschreiber.Die den Zulassungsbesitzer treffende Verpflichtung zur Sicherung der Betriebsbereitschaft des Fahrtschreibers und der weiters ihm in Paragraph 103, Absatz 4, KFG 1967 in Anschauung der Schaublätter auferlegten Obliegenheiten erfordert auch die Überwachung des Einlegens der Schaublätter in den Fahrtschreiber.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1976002969.X01Im RIS seit
13.02.1979