RS Vwgh 1979/2/13 1583/77

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Veröffentlicht am 13.02.1979
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90/01 Straßenverkehrsordnung

Rechtssatz

Aus einem bestimmten Erfolg, nämlich dem Herabfallen der Ladung kann noch nicht der Schluß gezogen werden, daß der Bfr seine Pflicht zu ordnungsgemäßer Verwahrung der Ladung im Sinne des § 61 Abs 1 erster Satz StVO verletzt hat.Aus einem bestimmten Erfolg, nämlich dem Herabfallen der Ladung kann noch nicht der Schluß gezogen werden, daß der Bfr seine Pflicht zu ordnungsgemäßer Verwahrung der Ladung im Sinne des Paragraph 61, Absatz eins, erster Satz StVO verletzt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1977001583.X02

Im RIS seit

10.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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