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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §61 Abs1;Rechtssatz
Aus einem bestimmten Erfolg, nämlich dem Herabfallen der Ladung kann noch nicht der Schluß gezogen werden, daß der Bfr seine Pflicht zu ordnungsgemäßer Verwahrung der Ladung im Sinne des § 61 Abs 1 erster Satz StVO verletzt hat.Aus einem bestimmten Erfolg, nämlich dem Herabfallen der Ladung kann noch nicht der Schluß gezogen werden, daß der Bfr seine Pflicht zu ordnungsgemäßer Verwahrung der Ladung im Sinne des Paragraph 61, Absatz eins, erster Satz StVO verletzt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1977001583.X02Im RIS seit
10.06.2003Zuletzt aktualisiert am
25.08.2010