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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §138 Abs1 lita;Rechtssatz
Ausführungen zu den notwendigen Voraussetzungen für einen Auftrag nach § 138 Abs 1 lit a WRG 1959 (hier: Keine Aussage des Sachverständigen über die Nichtbewilligungsfähigkeit der Anlage bzw ob die Beseitigung der Versickerung im öffentlichen Interesse gelegen ist).Ausführungen zu den notwendigen Voraussetzungen für einen Auftrag nach Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG 1959 (hier: Keine Aussage des Sachverständigen über die Nichtbewilligungsfähigkeit der Anlage bzw ob die Beseitigung der Versickerung im öffentlichen Interesse gelegen ist).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978003011.X01Im RIS seit
06.11.2003