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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §17 Abs3 Satz1;Rechtssatz
Die Betriebseinnahmen, die ein landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Betrieb im Jahresdurchschnitt zu erzielen vermag, können mit dem Ertragswert iSd § 32 Abs 2 BewG nicht gleichgesetzt werden.Die Betriebseinnahmen, die ein landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Betrieb im Jahresdurchschnitt zu erzielen vermag, können mit dem Ertragswert iSd Paragraph 32, Absatz 2, BewG nicht gleichgesetzt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1976002176.X03Im RIS seit
14.01.2002