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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §185;Rechtssatz
Ein Einheitswertbescheid, dem die Ergebnisse der Bodenschätzung zugrunde gelegt wurden, kann insoweit nicht mit der Begründung angefochten werden, die Bodenschätzungsergebnisse seien unrichtig festgestellt worden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1976002176.X02Im RIS seit
14.01.2002