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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §185;Rechtssatz
Auch den zur Einsicht aufgelegten Ergebnissen noch nach den Bodenschätzungsgesetz 1934, DRGBl I S 1050 durchgeführter Bodenschätzungen (sogenannte Altschätzungen) kommt im Hinblick auf § 17 Abs 3 erster Satz BodenschätzungsG 1970, BGBl 233, die Wirkung eines gesonderten Feststellungsbescheides iSd § 185 BAO zu.Auch den zur Einsicht aufgelegten Ergebnissen noch nach den Bodenschätzungsgesetz 1934, DRGBl römisch eins S 1050 durchgeführter Bodenschätzungen (sogenannte Altschätzungen) kommt im Hinblick auf Paragraph 17, Absatz 3, erster Satz BodenschätzungsG 1970, Bundesgesetzblatt 233, die Wirkung eines gesonderten Feststellungsbescheides iSd Paragraph 185, BAO zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1976002176.X01Im RIS seit
14.01.2002