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21/01 HandelsrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Sind Ehegatten Gesellschafter der Kommanditgesellschaft, wird die von ihnen erklärte Zuweisung der Gewinnanteile anzuerkennen sein, wenn und soweit sie auch unter Fremden vorgenommen worden wäre; das angemessene Verhältnis der Gewinnanteile wird dabei dem Einzelfall entsprechend insbesondere durch die Tätigkeit der Gesellschafter innerhalb der Gesellschaft, das Bestehen unterschiedlicher Wettbewerbsverbote, die unbeschränkte Haftung der Komplementäre und die Höhe sowie Bedeutung der geleisteten Einlagen bestimmt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1977000214.X02Im RIS seit
19.02.1979Zuletzt aktualisiert am
31.08.2018