RS Vwgh 2007/3/22 2005/09/0095

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Veröffentlicht am 22.03.2007
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Index

L20014 Personalvertretung Oberösterreich
63/07 Personalvertretung

Norm

LLehrer-PVWO OÖ 1967 §10 Abs1;
LLehrer-PVWO OÖ 1967 §9 Abs2;
PVG 1967 §20 Abs13;
PVG 1967 §20 Abs3 idF 2004/I/076;

Rechtssatz

Bei den von den Beschwerdeführerinnen als Proponentinnen für die wahlwerbende Gruppe "D" übergebenen Papieren handelte es sich um ein Konvolut, bestehend aus zwei Zustimmungserklärungen (jeweils der beiden Beschwerdeführerinnen, ohne Reihung) für die Kandidatur auf der Liste des Wahlvorschlags "D" und 15 Unterstützungserklärungen für den von dieser wahlwerbenden Gruppe eingebrachten Wahlvorschlag, allesamt enthaltend den Aufdruck "PV-Wahl 2004" und "An den Dienststellenwahlausschuss des Bezirkes Linz-Stadt". Dieses Konvolut von Papieren war kein mängelfreier Wahlvorschlag, der (wie es im angefochtenen Bescheid an einer Stelle heißt) den "Formerfordernissen" eines Wahlvorschlages "ausdrücklich" entsprochen hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005090095.X01

Im RIS seit

17.05.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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