RS Vwgh 1979/2/20 2753/78

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Veröffentlicht am 20.02.1979
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82/05 Lebensmittelrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2831/78 E 20. Februar 1979 VwSlg 9771 A/1979; RS 1

Stammrechtssatz

Für eine ordnungsgemäße Instruierung der Anmeldung im Sinne des § 17 Abs 5 LMG 1975 genügt es, jene Unterlagen vorzulegen, von denen in objektiver und offenkundiger Weise zunächst erwartet werden kann, daß sie für eine Beurteilung nach den Abs 1 und Abs 4 dieser Gesetzesstelle ausreichen werden.Für eine ordnungsgemäße Instruierung der Anmeldung im Sinne des Paragraph 17, Absatz 5, LMG 1975 genügt es, jene Unterlagen vorzulegen, von denen in objektiver und offenkundiger Weise zunächst erwartet werden kann, daß sie für eine Beurteilung nach den Absatz eins und Absatz 4, dieser Gesetzesstelle ausreichen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978002753.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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