RS Vwgh 1979/2/26 0376/77

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Veröffentlicht am 26.02.1979
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33 Bewertungsrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1127/75 E 17. Mai 1977 VwSlg 5135 F/1977 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Einheitsbewertung des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögens (hier des forstwirtschaftlichen Vermögens im engeren Sinn) ist eine Berücksichtigung von Pensionsrückstellungen ausgeschlossen, gleichgültig, ob die (für Zwecke der Ertragsbesteuerung gebildete) Rückstellung allenfalls künftig erst eintretende oder bereits dem Grunde nach entstandene Verbindlichkeiten zur Leistung von Pensionszahlungen umfaßt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1977000376.X03

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

24.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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