RS Vwgh 1979/2/27 1865/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1979
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1139/74 E 18. Dezember 1974 RS 1

Stammrechtssatz

Es ist Sache der Partei, wenn sie einen Zustellungsmangel behauptet, diesen unter Beweis zu stellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1977001865.X01

Im RIS seit

27.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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