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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1979/1137, S 487;Rechtssatz
Die in einer bloßen Ergebnisteilung bestehende Aufteilung des Gewinnanteiles des Bfrs mit seiner Ehefrau stellt eine Unterbeteiligung dar, über die, da keine Mitunternehmerschaft besteht und für derartige Fälle im Gesetz keinerlei Feststellungsverfahren vorgesehen ist, nur im Einzelveranlagungsverfahren des Bfrs abzusprechen ist (vgl Stoll "Die steurrechtl Behandlung von Unterbeteiligungen an Personengesellschaften", im ÖStZ 1967 S 159 ff).Die in einer bloßen Ergebnisteilung bestehende Aufteilung des Gewinnanteiles des Bfrs mit seiner Ehefrau stellt eine Unterbeteiligung dar, über die, da keine Mitunternehmerschaft besteht und für derartige Fälle im Gesetz keinerlei Feststellungsverfahren vorgesehen ist, nur im Einzelveranlagungsverfahren des Bfrs abzusprechen ist vergleiche Stoll "Die steurrechtl Behandlung von Unterbeteiligungen an Personengesellschaften", im ÖStZ 1967 S 159 ff).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978002217.X01Im RIS seit
05.03.1979