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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Die Zulassung eines Vertreters nach § 10 AVG setzt den Bestand eines förmlichen Vollmachtsverhältnisses voraus.Die Zulassung eines Vertreters nach Paragraph 10, AVG setzt den Bestand eines förmlichen Vollmachtsverhältnisses voraus.
Schlagworte
Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Verweigerung der Sprecherlaubnis Verweigerung der SprecherlaubnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978002875.X02Im RIS seit
24.10.2003Zuletzt aktualisiert am
28.03.2014