RS Vwgh 1979/3/8 2888/78

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Veröffentlicht am 08.03.1979
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

In dem Vorbringen, an einem bestimmten Ort keine Wohnung im Sinne des § 22 Abs 1 AVG 1950 zu besitzen, kann die Behauptung gelegen sein, daß dem Zustelladressaten gemäß § 23 Abs 7 AVG 1950 im konkreten Fall nicht hätte zugestellt werden dürfen.In dem Vorbringen, an einem bestimmten Ort keine Wohnung im Sinne des Paragraph 22, Absatz eins, AVG 1950 zu besitzen, kann die Behauptung gelegen sein, daß dem Zustelladressaten gemäß Paragraph 23, Absatz 7, AVG 1950 im konkreten Fall nicht hätte zugestellt werden dürfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978002888.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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