RS Vwgh 1979/3/8 0709/78

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Veröffentlicht am 08.03.1979
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Eine Verletzung von Verfahrensvorschriften (hier: Ladung zur mündlichen Strafverhandlung mittels einfacher "Ladungskarte") über die Ladung des Beschuldigten zur Vernehmung wäre selbst im Berufungsverfahren noch sanierbar. (Hinweis auf E vom 16.11.1965, 0056/65)

Schlagworte

Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978000709.X06

Im RIS seit

22.09.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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