Index
EStG, LStNorm
BAO §240 Abs1Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 3004/78 3005/78Rechtssatz
Die Abgabenbehörden sind zur Kompensation von Nachforderungen für zu wenig einbehaltene Lohnsteuerbeträge mit zu Unrecht zu viel einbehaltenen Beträgen nach Ablauf der Frist des § 240 Abs 1 BAO ebensowenig berechtigt wie der Arbeitgeber.Die Abgabenbehörden sind zur Kompensation von Nachforderungen für zu wenig einbehaltene Lohnsteuerbeträge mit zu Unrecht zu viel einbehaltenen Beträgen nach Ablauf der Frist des Paragraph 240, Absatz eins, BAO ebensowenig berechtigt wie der Arbeitgeber.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978002850.X04Im RIS seit
25.11.2019Zuletzt aktualisiert am
25.11.2019