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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §916;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1540/71 E 3. Februar 1972 VwSlg 4339 F/1972; RS 1Stammrechtssatz
Um die Vereinbarung der Rückgängigmachung eines Kaufvertrages als Scheingeschäft werten zu können, ist es erforderlich, daß beide Vertragsteile ihre rechtsgeschäftliche Erklärung über die Stornierung des Kaufvertrages bewußt und gewollt nur zum Schein abgegeben haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978000465.X02Im RIS seit
19.03.1979