RS Vwgh 1979/3/20 2569/78

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Veröffentlicht am 20.03.1979
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82/05 Lebensmittelrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0965/77 E 6. Februar 1979 VwSlg 9761 A/1979 RS 3

Stammrechtssatz

Warenmuster und Unterlagen gemäß § 17 Abs 5 LMG 1975 sind mit der Anmeldung vorzulegen, sind daher weder die Anmeldung selbst noch ein Teil derselben. Die Mißachtung der Vorschrift des § 17 Abs 5 LMG 1975 hindert daher nicht das Einsetzen und den Fortlauf der Frist des § 17 Abs 4 LMG 1975.Warenmuster und Unterlagen gemäß Paragraph 17, Absatz 5, LMG 1975 sind mit der Anmeldung vorzulegen, sind daher weder die Anmeldung selbst noch ein Teil derselben. Die Mißachtung der Vorschrift des Paragraph 17, Absatz 5, LMG 1975 hindert daher nicht das Einsetzen und den Fortlauf der Frist des Paragraph 17, Absatz 4, LMG 1975.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978002569.X01

Im RIS seit

16.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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