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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/15/0144 E 25. November 1999 RS 1Stammrechtssatz
Unter Ertragsfähigkeit einer Betätigung als Tatbestandsvoraussetzung ihrer Einkunftsquelleneigenschaft ist die Eignung der Tätigkeit zu verstehen, einen der positiven Steuererhebung aus der betroffenen Einkunftsart zugänglichen wirtschaftlichen Gesamterfolg innerhalb eines absehbaren Zeitraumes abzuwerfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006140017.X02Im RIS seit
04.05.2007Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013