RS Vwgh 1979/3/28 0635/77

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Veröffentlicht am 28.03.1979
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Abgabenbescheide oder Bescheide, denen keine Bindungswirkung iSd § 192 BAO zukommt, vermögen keine Wirkung zu erzeugen, die der entspricht, wie sie Feststellungsbescheiden eigen ist. Daher gibt es etwa auch keine Wechselwirkung bzw Gegenwirkung bezüglich Grunderwerbbescheiden und Einkommensteuerbescheiden, Einkommensteuerbescheiden und Erbschaftssteuerbescheiden, zwischen dem Lohnsteuerverfahren und Einkommensteuerverfahren (Hinweis: Reeger-Stoll, Die Bundesabgabenordnung/5, S 294).Abgabenbescheide oder Bescheide, denen keine Bindungswirkung iSd Paragraph 192, BAO zukommt, vermögen keine Wirkung zu erzeugen, die der entspricht, wie sie Feststellungsbescheiden eigen ist. Daher gibt es etwa auch keine Wechselwirkung bzw Gegenwirkung bezüglich Grunderwerbbescheiden und Einkommensteuerbescheiden, Einkommensteuerbescheiden und Erbschaftssteuerbescheiden, zwischen dem Lohnsteuerverfahren und Einkommensteuerverfahren (Hinweis: Reeger-Stoll, Die Bundesabgabenordnung/5, S 294).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1977000635.X03

Im RIS seit

28.03.1979

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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