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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Abgabenbescheide oder Bescheide, denen keine Bindungswirkung iSd § 192 BAO zukommt, vermögen keine Wirkung zu erzeugen, die der entspricht, wie sie Feststellungsbescheiden eigen ist. Daher gibt es etwa auch keine Wechselwirkung bzw Gegenwirkung bezüglich Grunderwerbbescheiden und Einkommensteuerbescheiden, Einkommensteuerbescheiden und Erbschaftssteuerbescheiden, zwischen dem Lohnsteuerverfahren und Einkommensteuerverfahren (Hinweis: Reeger-Stoll, Die Bundesabgabenordnung/5, S 294).Abgabenbescheide oder Bescheide, denen keine Bindungswirkung iSd Paragraph 192, BAO zukommt, vermögen keine Wirkung zu erzeugen, die der entspricht, wie sie Feststellungsbescheiden eigen ist. Daher gibt es etwa auch keine Wechselwirkung bzw Gegenwirkung bezüglich Grunderwerbbescheiden und Einkommensteuerbescheiden, Einkommensteuerbescheiden und Erbschaftssteuerbescheiden, zwischen dem Lohnsteuerverfahren und Einkommensteuerverfahren (Hinweis: Reeger-Stoll, Die Bundesabgabenordnung/5, S 294).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1977000635.X03Im RIS seit
28.03.1979Zuletzt aktualisiert am
13.07.2011