RS Vwgh 1979/3/30 0899/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.03.1979
beobachten
merken

Index

Körperschaftssteuer
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1
KStG 1966 §1 Abs1 Z6
KStG 1966 §2

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß die von der Gemeinde der Bestattungsanstalt zur Verfügung gestellte Leichenhalle, wenn sie dauernd betrieblichen Zwecken und Erfordernissen dient, in wirtschaftlicher Betrachtungsweise Eigenkapital ist, ein Mietverhältnis daher nicht anerkannt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1975000899.X01

Im RIS seit

30.03.1979

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten