RS Vwgh 1979/4/3 2659/77

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Veröffentlicht am 03.04.1979
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Index

KFG
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §36
  1. KFG 1967 § 36 heute
  2. KFG 1967 § 36 gültig ab 01.03.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/1997
  3. KFG 1967 § 36 gültig von 16.07.1988 bis 28.02.1998 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 375/1988

Rechtssatz

Da unter "Verkehr" (§ 1 Abs 1 StVO) nicht nur der sich bewegende, sondern auch der ruhende Verkehr zu verstehen ist (vgl. § 43 Abs 1 lit b StVO), ist unter dem "Verwenden" eines Kfz iSd § 36 KFG auch das Parken auf einer öffentl. Straße zu verstehen.Da unter "Verkehr" (Paragraph eins, Absatz eins, StVO) nicht nur der sich bewegende, sondern auch der ruhende Verkehr zu verstehen ist vergleiche Paragraph 43, Absatz eins, Litera b, StVO), ist unter dem "Verwenden" eines Kfz iSd Paragraph 36, KFG auch das Parken auf einer öffentl. Straße zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1977002659.X01

Im RIS seit

06.08.2003

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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