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KFG 1967 §36Rechtssatz
Da unter "Verkehr" (§ 1 Abs 1 StVO) nicht nur der sich bewegende, sondern auch der ruhende Verkehr zu verstehen ist (vgl. § 43 Abs 1 lit b StVO), ist unter dem "Verwenden" eines Kfz iSd § 36 KFG auch das Parken auf einer öffentl. Straße zu verstehen.Da unter "Verkehr" (Paragraph eins, Absatz eins, StVO) nicht nur der sich bewegende, sondern auch der ruhende Verkehr zu verstehen ist vergleiche Paragraph 43, Absatz eins, Litera b, StVO), ist unter dem "Verwenden" eines Kfz iSd Paragraph 36, KFG auch das Parken auf einer öffentl. Straße zu verstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1977002659.X01Im RIS seit
06.08.2003Zuletzt aktualisiert am
21.06.2023