RS Vwgh 1979/4/3 2303/78

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Veröffentlicht am 03.04.1979
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82/05 Lebensmittelrecht

Rechtssatz

Die Annahme, ein Produkt sei deshalb kein Lebensmittel (und daher schon aus diesem Grund nach § 17 Abs 4 LMG 1975 zu untersagen), weil es Alkohol enthält, widerspricht der gesetzlichen Definition des § 2 LMG 1975, da nicht ernstlich in Abrede gestellt werden kann, daß alkoholfreie Getränke "überwiegend dem Genuß" (§ 2 LMG 1975) dienen können.Die Annahme, ein Produkt sei deshalb kein Lebensmittel (und daher schon aus diesem Grund nach Paragraph 17, Absatz 4, LMG 1975 zu untersagen), weil es Alkohol enthält, widerspricht der gesetzlichen Definition des Paragraph 2, LMG 1975, da nicht ernstlich in Abrede gestellt werden kann, daß alkoholfreie Getränke "überwiegend dem Genuß" (Paragraph 2, LMG 1975) dienen können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978002303.X01

Im RIS seit

15.09.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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